Das Angebot der Rechtsanwältinnen
Das Angebot der Rechtsanwältinnen
Sie haben die Möglichkeit, eine Rechtsanwältin als Beistand einzuschalten, wenn Sie Zeugin in
einem Strafverfahren sind. Je früher Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, desto besser.
In einem ersten Beratungsgespräch können Sie mit uns klären, welche Kosten bei einer anwaltlichen Vertretung auf Sie zukommen. Für einige Delikte sieht das Gesetz die Möglichkeit
einem Strafverfahren sind. Je früher Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, desto besser.
So können Sie Ihre Rechte bereits im Ermittlungsverfahren möglichst gut vertreten und Sie erhalten alle notwendigen Informationen.
Für Opfer bestimmter Straftaten besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren als Nebenklägerin anzuschließen. Sie haben dann z.B. das Recht, eigene Fragen und Anträge zu stellen und während der gesamten Hauptverhandlung gemeinsam mit Ihrer Rechtsanwältin anwesend zu sein. Außerdem können gegebenenfalls bereits im Strafverfahren Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend gemacht werden.
Zusätzlich bieten wir Ihnen Beratung in Bezug auf Ihre zivilrechtlichen Ansprüche an. Dabei kann es um Schmerzensgeld, Schadenersatz, Unterlassung oder das Gewaltschutzgesetz gehen.
vor, eine Rechtsanwältin auf Staatskosten beizuordnen. In anderen Fällen kann zur Finanzierung der Kosten Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Corinna Fürst
Fachanwältin für Familienrecht
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 28
56073 Koblenz
T. 0261 203745 87
anwaeltin@corinna-fuerst.de

Markus Herzog
Fachanwalt für Strafrecht
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 36
56073 Koblenz
T. 0261 4010800
herzog@herzog-linz.de

Marina Stieldorf
Frankenstr. 44
56727 Mayen
T. 02651 490993
kanzlei@rechtsanwaeltin-stieldorf.de
rechtsanwaeltin-stieldorf.de